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   SG Hannover, 24.03.2009 - S 29 P 68/06   

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SG Hannover, 24.03.2009 - S 29 P 68/06 (https://dejure.org/2009,115437)
SG Hannover, Entscheidung vom 24.03.2009 - S 29 P 68/06 (https://dejure.org/2009,115437)
SG Hannover, Entscheidung vom 24. März 2009 - S 29 P 68/06 (https://dejure.org/2009,115437)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • SG Hildesheim, 16.04.2007 - S 51 P 48/06

    Zahlung eines Abschlags während anderweitiger stationärer Aufenthalte bei

    Auszug aus SG Hannover, 24.03.2009 - S 29 P 68/06
    Es handelt sich allein um eine Regelung zur Höhe der Pflegevergütung mit einem Rechtsfolgenverweis auf § 39 Abs. 4 SGB V. Für die Auslegung des § 27 Abs. 4 Rahmen-vertrag dahingehend, dass sich die Verweisung auf § 39 Abs. 4 SGB V in pauschaler Weise nur auf die Höhe und Dauer des stationären Aufenthaltes bezieht, spricht eben-falls, dass in § 27 Abs. 4 des Rahmenvertrages auch bezüglich stationärer Maßnahmen einer medizinischen Rehabilitation auf § 39 Abs. 4 SGB V Bezug genommen worden ist, obwohl sich die Zuzahlungspflicht für diese Maßnahmen grundsätzlich nach § 32 SGB VI richtet (vgl. auch Sozialgericht Hannover, Beschluss vom 01.Dezember 2006, Az. 29 P 74/06 ER; Sozialgericht Hildesheim, Urteil vom 16.April 2007, Az. S 51 P 48/06).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus SG Hannover, 24.03.2009 - S 29 P 68/06
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat jedoch für den Bereich der gesetzlichen Krankenversiche-rung öffentlich-rechtliche Verträge mit normativen, auch für Dritte verbindlichen Wirkun-gen anerkannt (vgl. BSGE 70, 240, S.244) und die Übertragung von Rechtssetzungsbe-fugnissen auf die Richtlinien erlassenden Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkas-sen für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten (vgl. BSGE 81, 73, S.80ff.; 82, 41, S.47f.).
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus SG Hannover, 24.03.2009 - S 29 P 68/06
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat jedoch für den Bereich der gesetzlichen Krankenversiche-rung öffentlich-rechtliche Verträge mit normativen, auch für Dritte verbindlichen Wirkun-gen anerkannt (vgl. BSGE 70, 240, S.244) und die Übertragung von Rechtssetzungsbe-fugnissen auf die Richtlinien erlassenden Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkas-sen für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten (vgl. BSGE 81, 73, S.80ff.; 82, 41, S.47f.).
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90

    Notwendige Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren, Vergütung der von einem

    Auszug aus SG Hannover, 24.03.2009 - S 29 P 68/06
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat jedoch für den Bereich der gesetzlichen Krankenversiche-rung öffentlich-rechtliche Verträge mit normativen, auch für Dritte verbindlichen Wirkun-gen anerkannt (vgl. BSGE 70, 240, S.244) und die Übertragung von Rechtssetzungsbe-fugnissen auf die Richtlinien erlassenden Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkas-sen für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten (vgl. BSGE 81, 73, S.80ff.; 82, 41, S.47f.).
  • BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 25/01 R

    Höhe der Ordinations- und Konsultationsgebühren bei ambulanten Operationen im

    Auszug aus SG Hannover, 24.03.2009 - S 29 P 68/06
    Damit besteht eine Vertragslücke, die durch interessengerechte Auslegung geschlossen wer-den muss, vgl. BSG, Urteil vom 11.April 2002, Az. B 3 KR 25/01 R.
  • SG Hannover, 23.09.2008 - S 29 P 39/07
    Gegen diesen Bescheid hat der Einrichtungsträger unter dem Aktenzeichen S 29 P 68/06 beim hiesigen Sozialgericht Klage erhoben.

    Gerade auch im vorliegenden Fall erscheinen die Rechte der Kostenträger auch bereits dadurch ausreichend gewahrt, dass in dem anhängigen Verfahren S 29 P 68/06 die Frage der Verpflichtung der Einrichtung zur Auszahlung der streitigen Abschläge Gegenstand der vom Gericht vorzunehmenden rechtlichen Prüfung ist.

  • SG Hannover, 11.03.2010 - S 29 P 82/08
    Dass die Klägerin über die Regelung des § 115 SGB XI auf der Rechtsgrundlage des § 27 Abs. 4 des Rahmenvertrages auch tatsächlich die Auszahlung an die Pflegebedürftigen verlangen kann, die aufgrund der geltenden Belastungsgrenzen von der Zahlung der Eigenanteile befreit waren, ist bereits vom Sozialgericht Hannover mit Urteil vom 24. März 2009 - Aktenzeichen S 29 P 68/06 entschieden worden.
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